Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat in letzter Minute Klarheit über die obligatorische Versicherung für Elektroroller und Fahrräder geschaffen. Diese Verpflichtung sollte am 2. Januar 2026 in Kraft treten, wird aber vorläufig ausgesetzt. Der Grund dafür ist einfach: Die Gesetzgebung ist noch nicht vollständig ausgereift.
Zuvor war angekündigt worden, dass alle Elektroroller, die offiziell als Fahrzeuge für den Personentransport bezeichnet werden, und E-Bikes ab Anfang 2026 versichert sein müssen. Dies wäre nur möglich, wenn diese Fahrzeuge auch registriert wären. Genau dieses Registrierungssystem ist jedoch noch nicht offiziell genehmigt worden.
Laut DGT ist der Königliche Erlass, der die Registrierung regelt, noch in Bearbeitung. Solange dieser Erlass nicht veröffentlicht ist, kann das nationale Register nicht genutzt werden. Ohne Registrierung kann auch keine allgemeine Versicherungspflicht eingeführt werden.
Das bedeutet, dass Nutzer von Elektrorollern und E-Bikes vorerst noch keine Versicherung abschließen müssen. Die aktuellen Regeln bleiben also in Kraft, auch wenn eine Versicherung für den Fall eines Unfalls dringend empfohlen wird.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme. Elektroroller, die mehr als 25 kg wiegen und schneller als 14 km/h fahren können, müssen spätestens am 26. Januar 2026 versichert sein. Für diese Gruppe gilt die Verpflichtung also früher.
In Spanien beträgt die Höchstgeschwindigkeit für „Pedelecs” 25 km/h, alles, was darüber liegt, wird als „ciclomotores eléctricos” bezeichnet, für die strengere Vorschriften gelten.
Sobald der Königliche Erlass verabschiedet ist, muss jeder Elektroroller online bei der DGT registriert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Versicherung für alle Elektroroller obligatorisch. Wann genau dies geschehen wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Agenturen




